Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte lese diese Allgemeine Geschäftsbedingung sorgfältig durch, bevor du meinen Service nutzt.
Es ist die Verpflichtung des Auftraggebers, die Geschäftsbedingungen gründlich zu lesen und gründlich zu verstehen. Für alle Aufträge, die gestellt werden, gelten die folgenden AGB. Als vereinbart gelten sie, sofern sie nicht unverzüglich widersprochen werden.
Allgemeines
Der Auftrag bezieht sich auf die Tätigkeit von Medina Hodzic für den vertraglich festgelegten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Stylistin und seinem Auftraggeber zu Stande. Sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben, wird der Rechnungsbetrag spätestens zwei Tag nach dem Hochzeitsdatum gezahlt. Es wird kein Skonto gewährt.
Optionen
Die Möglichkeit, die Dienstleistungen von Medina Hodzic zu einem bestimmten Zeitpunkt zu reservieren, besteht unter der Voraussetzung, dass eine verbindliche Buchung durch einen Dritten nicht erfolgt. Sollte ein Dritter den vereinbarten Termin anfragen und eine feste Buchung vornehmen, während der Kunde noch keine verbindliche Buchung abgeschlossen hat, verfällt die Option zur Reservierung des Termins automatisch.
Festbuchung
Eine Festbuchung stellt eine für Medina Hodzic und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht der Stylistin das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die Medina Hodzic nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.
Fremd- und Nebenkosten
Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes der Stylistin nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an die Stylistin zu zahlen. Ansonsten ist die Stylistin nicht verpflichtet, ihre Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist die Stylistin berechtigt, zusätzlich von ihr erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Anreise
Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 3 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar.
Honorar
Das Honorar der Stylistin deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten bei Medina Hodzic ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen der Stylistin unzulässig.
Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar
Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass Medina Hodzic dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn Medina Hodzic mit der Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:
zwei Wochen vor dem Termin: 100%
ein Monat vor dem Termin: 70 %
zwei Monate vor dem Termin: 50%
drei Monate vor dem Termin: 25%
sechs Monate vor dem Termin: 15%
Medina Hodzic ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernst genommen wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche durch Medina Hodzic in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind.
Sollte Medina Hodzic ihre Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihr nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird sie sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet sie in diesem Falle nicht.
Sonderregelung Brautstyling
Die Braut hat binnen 24 Stunden nach dem Probetermin Zeit die Buchung zu stornieren sofern sie triftige Gründe für ein Nichtgefallen hat. In diesem Fall fallen keine weiteren Kosten (außer die des Probetermins) an. Bei allem über 24 Stunden gelten die normalen Staffelungen. Entscheidet die Kundin nach dem Probestyling, das Styling am Hochzeitstag nicht zu buchen so steht Medina Hodzic dennoch die vollständige Vergütung des Honorars für den Probetermin sowie die evtl. angefallenen Fahrtkosten zu. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht erstattet.
Haftung
Medina Hodzic übernimmt keine Haftung für Dritten zugefügte Personen- und Körperschäden und auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren – sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Alle Produkte sind dermatologisch getestet dennoch übernimmt Medina Hodzic keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.
Namensnennung
Medina Hodzic hat Anspruch darauf, bei der Verwendung ihres Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar von Medina Hodzic zu zahlen.
Verjährung
Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen Medina Hodzic verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
Verwendung von Bildmaterial
Medina Hodzic ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung sie seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch Medina Hodzic einverstanden ist/sind. Möchte der Auftraggeber dies nicht, hat er ausdrücklich zu widersprechen.
Urheber & Rechteübertragung
Medina Hodzic ist ausschließlicher Inhaberin sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihr übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben von Medina Hodzic dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an Medina Hodzic zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu. Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich der Stylistin, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten. Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen Medina Hodzic und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an die Stylistin abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an der Stylistin abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung der Stylistin einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an Medina Hodzic auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit von der Stylistin bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen dir Stylistin zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.
Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Stylistin.